Anhörung Abgeordnetenhaus von Berlin
12. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie am
28.10.2002
Stellungnahme
8 Seiten
Ulrich Warnke, Universität des Saarlandes, Fak 8, 66123 Saarbrücken,
warnke@mx.uni-saarland.de
Belastung durch Sendemastanlagen für Mobilfunknetze
(Risiken elektromagnetischer Felder für die Gesundheit)
Das Problem Mobilfunk-Basisstationen (Sender) ist – was die Auswirkungen auf
Menschen betrifft – sehr komplex:
Auf der einen Seite gibt es keinen Zweifel darüber, dass die Befürchtungen
und Erwartungen, „die Sender machen krank“, tatsächlich Funktionsstörungen und
Krankheiten heraufbeschwören, dies auch dann, wenn der Sender überhaupt nicht in
Betrieb ist. Dieser Effekt ist wissenschaftlich einwandfrei nachgewiesen in
Nocebo-Versuchen.
Auf der anderen Seite gibt es epidemiologische Untersuchungen in der Nähe von
Sendern bezüglich kausalen Beziehungen zwischen Sende-Leistungsflußdichte und
Krankheitsgeschehen, die Anlass zu Vorsorge-Maßnahmen erkennen lassen. Nun sind
positive Ergebnisse epidemiologischer Untersuchungen erst dann wissenschaftlich
verbindlich, wenn zugrundeliegende Wirkmechanismen, die aus Laborexperimenten
(in vitro und in vivo) hervorgehen, stimmig die physiologisch-pathologischen
Wirkungen der Senderaktivitäten erklären können. Auch dieser Punkt ist
hinreichend durch diverse wissenschaftliche Veröffentlichungen zu Wirkungen
hochfrequenter elektromagnetischer Schwingungen auf Einzelsysteme, wie z.B.
Proteine oder Zellen oder Organismen geklärt.
Generelle Bewertungs-Komplikation
Ob Schädigung der Gesundheit oder ob Förderung oder ob überhaupt nichts
passiert, ist von vielen Parametern abhängig, die allgemein noch nicht richtig
verstanden werden. Sogar die physikalische Einwirkgröße „transversale
elektromagnetische Welle“ ist bei einzelnen Fachleuten umstritten, da Effekte
bei äußerst niedrigen Leistungsflussdichten auftreten, die unerklärlich sind.
Von Sendern werden laut theoretischer Quanten-Physik immer auch longitudinal
polarisierte Wellen abgestrahlt, die auf Einzelsysteme im Organismus, wie auf
Proteine (Enzyme) wirken können, zumal diese Moleküle mit
Longitudinal-Schwingungen ihre Funktionen bewerkstellen. Diese
Longitudinal-Schwingungen werden aber nirgends gemessen und deshalb auch nicht
kontrolliert. Deren Wirk-Effekte auf Organismen wurden bisher nicht untersucht.
Auch wird in den Wirk-Erklärungen nicht die Quantenphysik angewandt, die recht
plausibel Wirkmechanismen aufzeigt, sondern üblicherweise nur die Klassische
Physik. Die aber ist für das hier interessierende Gebiet der elektromagnetischen
Effekte als falsch erkannt worden.
An erster Stelle der Wirkparameter steht natürlich die Tatsache, dass
technisch erzeugte elektrische, magnetische und elektromagnetische Schwingungen
zusammen den ganzen Tag und - was gravierender ist – für den Einzelnen
unfreiwillig die ganze Nacht auf den Organismus einwirken.
Langzeit-Untersuchungen zur Wirkung dieser Radiation auf den Menschen und
entsprechende Ergebnisse fehlen.
Die Dosis entscheidet bei Noxen, ob Schaden entsteht. Warum sollte es bei
Mobilfunk-Strahlung in Addition zu allen anderen technischen Strahlungen
(Fernsehen, Radio, Navigation, Satelliten) anders sein? (Dosis heißt Stärke
(Leistungsdichte) mal Zeitdauer der Applikation.)
Die Hochfrequenz-Dauerbestrahlung ist innerhalb von 50 Jahren um >100 000
höher geworden.
Schweizer Grenzwerte sind zur Vorsorge ungeeignet
In der Schweiz gibt es Grenzwerte und Vorsorgewerte. In der Schweiz sind nach
wie vor die gleichen Grenzwerte verbindlich, wie in Deutschland. Die sog.
Schweizer Vorsorgewerte, die 1/10 des Grenzwertes von 40 V/m resp. 60 V/m, also
4V/m resp. 6 V/m (entspricht Leistungsflussdichten von 45 000 und 90 000 µW/m2)
betragen, sind zur Vorsorge ungeeignet. Denn sie gelten nur in Zonen mit
empfindlicher Nutzung, d.h. in Wohn- und Schlafräumen und auch nur dann, wenn
dies „betrieblich und technisch machbar und wirtschaftlich tragbar ist.“ Nicht
zu den Zonen empfindlicher Nutzung zählen Hausgärten, Balkone, Dachterrassen und
nichtöffentliche Kinderspielplätze.
Wichtiger Aspekt: Die Dämpfung der Sender-Amplituden durch das verwendete
Baumaterial der Gebäude sorgt dafür, dass im Normalfall die sogenannten
Vorsorge-Werte von 4V/m resp. 6V/m in der Regel nicht überschritten werden. Das
gilt natürlich nicht nur für die Schweiz, sondern praktisch überall. Derartige
„hohe“ Werte sind in Wohnungen in Deutschland innerhalb unserer Serienmessung
mit kalibrierten Messgerät höchst selten aufgetaucht. Also genießt die Schweizer
Bevölkerung in Wirklichkeit keine Bevorzugung vor anderen Staaten.
Interessante Werte der Leistungsflussdichten im Vergleich
Natürliche Strahlung an der Erdoberfläche (30 MHz – 300 GHz): 0,001
µW/m2
Heute typische Städte-Strahlungslevel (30 MHz – 300 GHz): 50 µW/m2 bis 10 000
µW/m2
Typische Strahlungslevel in Nähe von Basisstationen: 10 000 µW/m2
Innerhalb Wohnraum, D2-Sender Entfernung ca. 60 m: 3 200 µW/m2
Grenzwerte in Deutschland: D-Netz 4 500 000 µW/m2 und für das E-Netz 9 000
000 µW/m2
In Wallonien (Belgien) für beide Netze: 24 000 µW/m2
Die Region Toscana hat seit Januar 2002 zum Schutz der Bevölkerung
den E-Feldwert 0,5 V/m (=663µW/m2)
als Vorsorge beschlossen. (Vergleich Schweizer Werte für empfindliche
Innenräume, wie Schlafzimmer, Schulzimmer, Krankenzimmer: im Mittel 66 000
µW/m2).
Forderung des Europäischen Parlaments (STOA): 100 µW/m2
In Neusüdwales gelten für beide Netze 10 µW/m2
Salzburger Empfehlungsgrenzwerte 2002, Summe aller Strahlung GSM: für das
Freie 10 µW/m2
für Innenräume 1 µW/m2
Bürgerforum „Elektrosmog“ der BMU BRD: Wachbereich innen: 1 µW/m2
Schlafbereich innen 0,01 µW/m2
Heutige Mobilfunktechnologie benötigt eine Eingangsleistung von weniger als 1
µW/m2
Der Mindestversorgungspegel in der Schweiz im Freien laut
Konzessionsbedingung:
GSM 900: 0,000 084 µW/m2
GSM 1800: 0,000 334 µW/m2
Systematik der Gefährdungen bzw. Schädigungen durch Hochfrequenz
(in scientific community weitgehend anerkannt - starke und konsistente
Hinweise)
Gentoxische Effekte
Beeinflussung zellulärer Prozesse
Schwächung des Immunsystems (Westen: ab 100 µW/cm2, Osten:
niedriger)
Beeinflussung des Zentralen Nervensystems (Westen: ab 50µW/cm2, Osten:
niedriger)
Beeinträchtigung des Hormonsystems
Krebserkrankungen (Westen: ab 10 µW/cm2, Osten niedriger)
Infertilität und teratogene Wirkungen
Absehbarer Fakt:
In einigen Jahren gibt es epidemiologisch keine Vergleichsgruppe mehr, da
alle Menschen gleichermaßen grundlegend befeldet sind (Navigation, Satelliten,
Kommunikation). Dann gibt es auch keinen Nachweis einer Gefährdung oder
Schädigung mehr.
Einige Untersuchungen und Wertungen zur Auswirkung von
Basisstationen
Im Zentrum der hier aktuellen Anhörung steht nicht die Handy-Strahlung zur
Diskussion, sondern die Strahlung der Basisstationen. Deshalb werden im
Folgenden hauptsächlich die Auswirkungen von Basisstationen referiert.
Auffällig ist, das es bis 2001 praktisch keine Untersuchungen explizit zur
Verträglichkeit von Basisstationen gab.
Erst danach wurden zwei Untersuchungen veröffentlicht:
In Abhängigkeit der Entfernung vom Sender waren diverse Gesundheitsstörungen,
wie Nausea, Depression, Konzentrationsstörungen, Gedächtnisverlust und einiges
mehr signifikant gehäuft.
(Santini, R., Santini, P., Danze, J.M., Le Ruz, P., Seigne, M. (2002): Study
of the health of people living in the vicinity of mobile phone base stations: I.
Influence of distance and sex. Pathol. Biol. 50: 369-73)
Kundi stellte eine signifikante Auslösung von Herz-Kreislaufproblemen durch
die Strahlung von Basisstationen fest.
(Kundi, M. (2002): Erste Ergebnisse der Studie über Auswirkungen von
Mobilfunk-Basisstationen auf Gesundheit und Wohlbefinden. Bericht des Instituts
für Umwelthygiene der Universität Wien)
Die Bundesärzte-Kammer fordert drastische Senkung der Grenzwerte von
Mobilfunkmasten, dies zusammen mit Wissenschaftlern des internationalen
Mobilfunkkongresses in Salzburg (Tagungsband und Resolution:
www.land-sbg.gv.at/celltower).
Zitat Vorstandsmitglied Prof. Heyo Eckel, Vorsitzender des Ausschusses für
Gesundheit und Umwelt der Ärztekammer:
„Es gibt gewichtige Hinweise aus Tierversuchen, dass die Strahlen auch
unterhalb der Grenzwerte schädigen.“
„Ich halte das (Verhalten des Bundesamts für Strahlenschutz) für sorglos. Wir
fordern das Amt auf, sich mit den seriösen wissenschaftlichen Ergebnissen
auseinanderzusetzen.“
Die Ärztekammer Niedersachsen (Dipl.-Oek. Kai Bogs) bezieht Stellung zu
Basisstationen (21.4.2002): „Die vorhandenen medizinischen und biologischen
Befunde zeigen, dass im Sinne einer vorbeugenden Vorsicht es unumgänglich ist,
sich am Minimierungsprinzip zu orientieren.“
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verweist auf wissenschaftliche
Literatur, in der es zahlreiche Hinweise auf biologische Reaktionen und
gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Einwirkung elektromagnetischer
Strahlung mit niedrigen, nicht thermisch wirksamen Feldstärken unterhalb der
bestehenden Grenzwerte gibt (Drucksachen 13/1833 sowie 13/2105 und 13/2415,
Antwort auf die Kleinen Anfragen der Abgeordneten Volkmar Klein und Hubert
Schulte vom 14.03.2002). Die Landesregierung setzt sich dafür ein, effektive
Vorsorgeregelungen einzuführen.
Krebstrends
Laut Untersuchung British Cancer Research Campaign (Bericht von RP online
Wissenschaft 21.12.01):
In den vergangenen 45 Jahren sind die Kinderkrebsraten stufenweise
angestiegen. Die durchschnittliche Zunahme pro Jahr liegt zwischen 1% und 3%.
Gehirntumore entstehen derzeit um 36% häufiger, als in den 50er Jahren. Die
lymphoblastische Leukämie ist um mehr als 33% gestiegen. Keimzellentumore haben
sich im Untersuchungszeitraum 1954-1998 verdoppelt.
Rundfunk- und Fernsehsender begünstigen die Entwicklung von
Hautkrebs.
Kernsätze aus einer Studie:
„Das Hautmelanom ist eine Krebsart, die seit 1955 explosionsartig ansteigt.
Interessant ist festzuhalten, dass ein vergleichbar steiler Anstieg an der
Sterblichkeit an Krebsmelanomen aus Queensland in Australien berichtet wurde....
Dieser Anstieg stand in Beziehung mit der Einführung von hoch leistungsfähigen
Fernsehsendern. Hautmelanome standen ebenfalls in Beziehung zur Ausbreitung von
Rundfunkstationen in Schweden, Norwegen, Dänemark und den USA.“
Hallberg, Örjan and Johansson, Olle (2002): Cancer Trends During the 20th
Century. Journal of Australien College of Nutritional & Environmental
Medicine Vol 21 No 1 pages 3-8.
Tumor und Mobilfunk
Die Studien sind tlw. widersprüchlich: In Tierversuchen gibt es Hinweise auf
eine kanzerogene Wirkung von Feldern, wie sie beim GSM-Mobilfunk vorhanden sind
(Verdoppelung der Krebsrate).
Insgesamt gibt es bezüglich Exposition von Hochfrequenz-Systemen und Krebs
etwas weniger als 20 veröffentlichte Untersuchungen, von denen die Mehrheit
positive Resultate erbracht hat. (Kundi, M. et al. 2002)
Das Hirntumor-Risiko bei Menschen ist statistisch signifikant erhöht (OR 1,09
bis 2,86) bei <0,1 W/m2 bis 1 W/m2. (Hardell, Mild et al. 1999). Eine weitere
Studie ist als Hinweis zu werten (Anfangsverdacht): es besteht demnach ein
erhöhtes Risiko (OR 3,3) für Handynutzer an einem Augentumor zu erkranken (Stang
et al. 2001).
Ursache ist möglicher Weise die nachgewiesenen Ausschüttung von
Hitze-Schock-Proteinen im Einfluss der Strahlung, die bei chronischer
Aktivierung Krebs und/oder Metastasen unter nichtthermischen Bedingungen
ergibt.
Zur Abklärung der Fragestellung wird von der WHO und der IARC (Internationale
Agentur für Krebsforschung, Lyon) das Projekt Interphone seit dem Jahr 2000
etabliert. Ergebnisse werden erst 2004 erwartet.
Epidemiologische Untersuchungen zur Wirkung anderer Sender
(unvollständig)
Eine sehr Besorgnis-erregende Studie kommt aus Schweden (vergl. oben):
Laut Untersuchung gibt es einen deutlichen Zusammenhang zwischen der
Hautkrebsrate und der Exposition zu hochfrequenten, frequenzmodulierten Feldern
von Sendern. Selbst Leistungsflussdichten von 30 µW/m2 können nicht als sicher
angesehen werden.
Hallbörg, Ö., Johansson,O. (2002): Melanoma incidence and frequency
modulation (FM broadcasting. Arch. Environ.Health 57, 1, 32-40
Claudio Gomez-Perretta, Forschungszentrum, Universitätskrankenhaus La Fe,
46009 Valencia: Gehirntumore und Leukämien gehäuft im Umfeld von
Rundfunk-/TV-Sendern und Radarstationen.
„Schwarzenburg-Studie“ (1995): Radio-Kurzwellen führen zu dosisabhängigen
Schlafstörungen und verminderter Melatoninausschüttung, die sich nach Abschalten
des Senders wieder auf ein normales Maß einpegelten.
„Hawaii-Studie“ (1994): signifikante Erhöhung von Leukämiefällen bei Kindern
in der Nähe der Sendetürme von Radio Hawaii.
„Nord-Seydney-Leukämie-Studie“ (1996): signifikanter Anstieg von
Leukämiefällen bei Kindern und Erwachsenen und allgemeiner Sterblichkeit im
Umfeld der Radio- und Fernsehsender.
„Regional-TV-Sender-Studie, Großbritanien“ (1997): steigende Leukämiefälle
bei Erwachsenen, die Fallzahlen nehmen mit der Entfernung vom Sender
ab.
„Sutra-Tower-Studie“, San Francisco Bay (1992): erhöhte Krebsrate bei Kindern
, besonders hoch innerhalb eines Radius von 1 Kilometer um den Sender auf dem
Berg Sutra herum. Hochsignifikanter linearer Dosis-Wirkungs-Zusammenhang bei
allen Krebsarten und insbesondere bei Gehirntumoren ab Leistungsflussdichten von
300- 400 µW/cm2.
Cherry-Studie (2000): Kausaler Zusammenhang von Tumoren-Fällen, insbesondere
Gehirn-Tumoren und Leukämie, und Anzahl der aktiven Sender in Abhängigkeit der
Distanz.
Wissenschaftliche Ergänzung zur „Lilienfeld-Studie“ (1998): Schon sehr lange
ist in der Wissenschaft das „Mikrowellensyndrom der Funkfrequenzkrankheit“ eine
medizinische Realität:
Zu den Hauptsymptomen, die seit 1929 bekannt sind, zählt:
Asthenische- oder Erschöpfungssyndrom: Müdigkeit, Reizbarkeit, Kopfschmerzen,
Übelkeit, Appetitlosigkeit einhergeht;
Dystonische kardiovaskuläre Syndrom: Herzrhythmus-Störungen und arterielle
Blutdruckstörungen;
Dienzephalische Syndrom: Ermüdung, Schlaflosigkeit, Störungen der
Sinne.
Beispiele neuer wissenschaftlicher Arbeiten zu den
Mobilfunkfrequenzen
Zellkultur-Studie der finnischen Strahlungs- und Atomsicherheits-Behörde
(Leszcynski,2002): Ausdünnung der Wände menschlicher Blutgefäßzellen. Sollten
sich die Ergebnisse auf in vivo Experimente übertragen lassen, wäre die
Bluthirn-Schranke betroffen und Schaden für die Gehirnfunktion zu
erwarten.
Folgende aktuelle Arbeit bestätigt frühere Studien (French): Nicht-thermische
Aktivierung des Hitzestress-Proteins (hsp27/p38MAPK) durch Mobilfunkstrahlung
(900 MHz moduliert, 1 Stunde SAR < 2 W/kg). Die Gefahr besteht, dass dadurch
Störungen der Gehirntätigkeit und Gehirntumore entstehen. (Leszczynski, D.,
Joenväärä,S., Reivinen, J., Kuokka, R. 2002): Non-thermal activation of the
hsp/p38MAPK sress pathway by mobile phone radiation in human endothelial cells:
Molecular mechanism for cancer- and blood-brain barrier-related effects.
Differentiation, 2-3, p120)
Bei SAR-Werten von 0,002 W/kg, das ist ein Tausendstel des derzeit erlaubten
Höchstwertes, wurden in Versuchen bereits DNA-Strang-Brüche gemessen (Bericht
Cherry 13.02.02, Lincoln University, Neuseeland aufgrund von Malyapa, Motorola).
Schlafstörungen und Lernbeeinträchtigungen treten bei E-Feldstärken von 0,04
V/m auf. Krebspromotion und Fruchtbarkeitsstörungen bei 0,48 V/m
(Cherry).
Catania Resolution (2002), vorher bereits Wiener Resolution (1998),
unterschrieben von den international wichtigsten Forschern: es gibt
Gesundheitsrisiken und biologische Wirkungen durch Mobilfunk und Vorsorge ist
notwendig.
Bundesamt für Strahlenschutz, Infoblatt 06/2002 vom 22.04.2002:
Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Errichtung und den Betrieb von
Mobifunkanlagen. Begründung der Maßnahme: Ängste der Anwohner in Sendernähe vor
massiven Gesundheitsschädigungen.
Entscheidungen im Ausland
Deklaration von Alcala zu Elektrosmog und öffentlicher Gesundheit“ vom
8.05.2002: Nach Auswertung von 600 Studien durch spanische Wissenschaftler der
Universität von de Alcala de Henares, Valencia und Zaragoza, sowie durch
Forscher verschiedener Kliniken wird vor den Folgen der Auswirkungen des
Mobilfunks gewarnt. Ähnliche Erfahrungen liegen demnach vor wie bei Tabak,
Asbest, saurem Regen, DDT, PCB, wo Gesundheitsschädigungen ebenfalls lange
bestritten wurden. Die Wissenschaftler fordern eine strikte Befolgung des
Vorsorgeprinzips. Sie fordern den Schutz der Gesundheit der Menschen über
wirtschaftliche Interessen zu stellen und die Grenzwerte auf Werte zu senken,
die mögliche Effekte auf Zellniveau ausschließen (1000µW7cm2 oder
niedriger).
Richter in Spanien (Urteil der Richterin des Amtsgerichts Nr.6 in Alicante im
Zivilverfahren der Siedlung Los Picapiedra, Bacarot) erkennen die möglichen
Gesundheitsschäden durch Mobilfunkantennen. Sie beschießen die Beweislastumkehr:
Mobilfunkbetreiber müssen Unschädlichkeit beweisen.
Richterin des Verwaltungsgerichts Nr.2 von Palme de Mallorca, Carmen Frigola
bestätigt mit Urteil die Ablehnung der Baugenehmigung für Mobilsender. Die
Kommune hatte die Installation einer Mobilfunkantenne wegen möglicher
Gesundheitsschäden abgelehnt.
Am 6.05.2002 beschließt die Regionalregierung der Provinz Navarra, Spanien
laut Amtsblatt vom 14.05.2002: Innerhalb von 6 Monaten müssen sämtliche
bestehenden Mobilfunksender auf Schulen und Bildungseinrichtungen beseitigt
werden. Neuinstallationen sind auf diesen Gebäuden ab sofort verboten. Bei
Verstößen sind Geldstrafen von 240 000 Euro durchsetzbar. Begründet wurde das
Gesetz mit dem Gesundheits-Schutz der Bevölkerung.
Aussagen Imobilienhändler:
Jeder Sendemast mindert den Wert der Mobilien im Umkreis.
Ein Gericht in der Schweiz (Bundesgericht C-20879-2000-CG-A) hat eine
Wertminderung von 25% bis 30% per Urteil bestätigt, weil die Bewohner laut
ärztlichem Attest krank wurden.
„ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender
Strahlung) liegt in ihrer Beurteilung falsch“
Bestimmend für die heutigen Grenzwerte auch in Deutschland sind Empfehlungen
der ICNIRP, 1. Vorsitzender von 1996-2000 und stellvertretender Vorsitzender
seit 2000 war Prof. Bernhardt. Die ICNIRP ist weder eine WHO- noch eine
UNO-Organisation, sondern eine private Nichtregierungs-Organisation
(NGO).
Die Neil-Cherry-Studie im Auftrag der neuseeländischen Regierung überprüfte
die ICNIRP-Bewertungen von 1998 der elektromagnetischen Wirkungen und kommt zum
Schluss, dass diese Bewertungen
„ernsthaft fehlerhaft“ sind,
„ein Muster von Voreingenommenheit“ darstellen,
„absichtliche Verdrehungen“ enthalten,
„den öffentlichen Gesundheitsschutz verfehlen“.
Die Folge ist, dass „vorhandene wissenschaftliche Studien, die eine
schädliche Wirkung beweisen, ignoriert werden“.„Das geschieht fortlaufend,
systematisch und demonstrativ, sodass wir darauf schließen können, dass hier ein
unwissenschaftliches Motiv hinter den Bewertungen und Schlussfolgerungen
steht“.
„Die ICNIRP-Studie ist krass ungeeignet für den öffentlichen
Gesundheitsschutz. Sie ist wissenschaftlich anfechtbar, weil sie auf ernsthaften
Fehlern und Unterlassungen basiert!“
Neue Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK)
Die SSK berät laut Satzung das Bundesministerium für Umwelt (BMU) in
Angelegenheiten des Schutzes der Bevölkerung vor Gefahren nicht-ionisierender
Strahlen. Auf die Inhalte der 26. BISchV hat der Ausschuss einen entscheidenden
Einfluss.
Die Institutionen ICNIRP und SSK waren über die Person Prof. Bernhardt
verflochten.
Prof. Bernhardt war auch Leiter der Abteilung Medizinische Strahlenhygiene
und Nichtionisierende Strahlen beim Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS).
Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat in ihrer Sitzung am 13./14. September
2001 eine Bewertung der wissenschaftlichen Publikationen vorgenommen, die seit
1998 veröffentlicht wurden und kommt zu dem Schluss, „dass auch nach Bewertung
der neueren wissenschaftlichen Literatur keine neuen Erkenntnisse im Hinblick
auf nachgewiesene Gesundheitsbeeinträchtigungen vorliegen, die Zweifel an der
wissenschaftlichen Bewertung aufkommen lassen, die den Schutzkonzepten der
ICNIRP, 1998 bzw. der EU-Ratsempfehlung (Anm.: 12.Juli 1999) zugrunde
liegt.“
Im Hochfrequenzbereich gibt es laut SSK weder einen begründeten Verdacht noch
einen wissenschaftlichen Nachweis für eine Gesundheitsbeeinträchtigung unterhalb
der derzeit gültigen Grenzwerte.
Bekannt sind Zellveränderungen, EEG-Veränderungen, Verhaltensänderungen und
Veränderungen der kognitiven Funktionen, Veränderungen der Blut-Hirn-Schranke,
Veränderungen des Blutbildes, des Immunsystems, insbesondere Lymphomentwicklung.
Alle diese Symptome werden von der SSK als schwache wissenschaftliche Hinweise
eingestuft – dies steht im Widerspruch zu der Meinung bedeutender
Wissenschaftler.
Die Befunde zur Melatoninbeeinflussung, zur Beeinflussung der Reproduktion
und Entwicklung, zur Tumorentstehung auch zum Krebsrisiko aufgrund
epidemiologischer Studien in Verbindung mit Mobilfunk stellen laut SSK keinen
wissenschaftlichen Hinweis dar - dies steht im Widerspruch zu der Meinung
bedeutender Wissenschaftler.
Quelle: Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor
elektromagnetischen Feldern – Empfehlung der Strahlenschutzkommission,
verabschiedet in der 173. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 4. Juli 2001
und gebilligt in der 174. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 13./14.
September 2001.
Beurteilung der SSK ist nicht nachvollziehbar
Die SSK hat sich für ihre Bewertung gesundheitlicher Risiken einen
naturwissenschaftlichen Maßstab zugelegt, der den heutigen Problemen
unangemessen ist. Es wird auf klassische wissenschaftliche Beweiskraft gepocht.
Das bedeutet laut SSK: Wissenschaftliche Studien voneinander unabhängiger
Forschungsgruppen müssen den Zusammenhang exakt reproduzierbar aufzeigen und das
wissenschaftliche Gesamtbild muss das Vorliegen eines kausalen Zusammenhangs
aufzeigen.
Dieses Wissenschaftsbild lässt sich optimal auf unbelebte Systeme anwenden,
nicht aber auf den Menschen. Elektromagnetische nichtionisierende Strahlungen
sind im Organismus als Noxen wirksam und Noxen wirken unter Einbeziehung
außerordentlich vielfältiger Parameter, vor allem auch von Regelkreisen, die
sehr unterschiedlich reagieren. Eine beliebige Reproduzierbarkeit ist weder
intraindividuell, noch interindividuell gegeben, da Einfluss nehmende Parameter
nicht beliebig konstant gehalten werden können.
Nach klassischen Kriterien wird folgendermaßen verfahren: Ist die
Wiederholung eines früheren Experimentes, das ein positives Ergebnis zeigte,
diesmal negativ, wird das zweite Ergebnis als Widerlegung des ersten angesehen.
Eine derartige Vorgehensweise ist sicherlich falsch, denn im zweiten Experiment
können einfach günstigere Bedingungen zur Gegenregulation der Noxen-Wirkung
vorgeherrscht haben.
Es muss befürchtet werden: Wenn die Vielzahl der wissenschaftlichen Hinweise
auf gesundheitsrelevante Wirkungen durch das SSK-Raster fällt, dann ist das
Raster falsch.
Es fällt auf, dass Silny (nicht Mitglied der SSK) nicht das wissenschaftliche
Gesamtbild der HF-Wirkungen bewertet, sondern explizit nur die direkten Versuche
zu Mobilfunk. Die Kategorien „schwacher Hinweis, konsistenter
Hinweis, starker Hinweis“ erfahren deshalb eine andere Interpretation, als z.B.
durch Ecolog.
Die Experten lagen bereits im Niederfrequenzbereich falsch
Jiri Silny, Leiter des Forschungszentrums für Elektro-Magnetische
Umweltverträglichkeit (Femu) an der RWTH Aachen, zusammen mit Bernhardt legten
sich früher bereits fest, dass Felder, wie sie typisch bei
Hochspannungsleitungen bestehen, keinerlei gesundheitliche Beeinflussung des
Menschen ermöglichen. Die Grenzwerte der 26. BimSchV vom 16.12.1996 sehen
aufgrund der Beschlüsse der Strahlenschutz-Kommission (basierend auf
ICNIRP/WHO/EU-Ratsempfehlung), die maßgeblich von diesen beiden Herren
beeinflusst werden, deshalb den Wert 100 µT bei 50 Hz vor. Herr Silny und Herr
Bernhardt irrten: die IARC (WHO-angeschlossen) dokumentiert in der Evaluation
seit Juni 2001 ein bestehendes Risiko der Tumorenentstehung durch
niederfrequente Magnetfelder ab 0,4 µT. (der durch die SSK propagierte Grenzwert
100 µT ist demnach sehr deutlich zu hoch).